Als Reaktion auf die anhaltenden Unsicherheiten im transatlantischen Handel gab das Weiße Haus am 27. Juli 2025 bekannt, dass die Vereinigten Staaten und die Europäische Union einem Rahmenwerk zugestimmt haben, das Vorgaben für künftige Anpassungen der bilateralen Handelsbeziehungen enthält. Nach den Angaben in einem vom Weißen Haus veröffentlichten Fact-Sheet, sieht das Rahmenwerk eine Zollstruktur, bedeutende EU-Investitions- und Energieabnahmeziele sowie einen Fahrplan für den Umgang mit Handelshemmnissen und wirtschaftlichen Sicherheitsmaßnahmen vor. Zu den Kernaussagen des Rahmenwerks zählen:
Vorgeschlagener Zollsatz für EU-Waren: Das Rahmenwerk sieht einen Zollsatz in Höhe von 15% für die meisten EU-Waren vor, die in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, einschließlich Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, Arzneimittel und Halbleiter. Bislang ist unklar, ob dieser Zollsatz als abschließender Zoll fungieren oder kumulativ neben Meistbegünstigungszöllen (MFN) angewendet werden soll. Zölle in Höhe von 50% auf Stahl, Aluminium und Kupfer – die im Rahmen früherer Maßnahmen verhängt wurden – bleiben vorbehaltlich weiterer Verhandlungen in Kraft.
Marktzugang zur Europäischen Union: Die Europäische Union hat angekündigt, Zölle auf amerikanische Industriegüter abzuschaffen und mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten, um nichttarifäre Handelshemmnisse in Sektoren wie Landwirtschaft, digitalem Handel und industrieller Beschaffung zu reduzieren, so das Fact-Sheet des Weißen Hauses. Der Rahmen legt zudem eine verstärkte Koordination in Zoll- und Regulierungsverfahren fest, um den bilateralen Handel zu erleichtern.
Europäische Investitionen und Energiekäufe: Das Rahmenwerk sieht darüber hinaus EU-Investitionen in Höhe von 600 Milliarden US-Dollar in US-Industrien in den kommenden Jahren vor, insbesondere in die Fertigung, Technologie und Infrastruktur. Das Rahmenwerk weist auf Pläne hin, nach denen die Europäische Union US-amerikanische Energieexporte in Höhe von 750 Milliarden US-Dollar bis 2028 erwerben soll. Diese Zahlen verstehen sich als Zielvorgaben und unterliegen weiteren Verhandlungen, etwa hinsichtlich der Ausgestaltung der Investitionen (z.B. Beteiligungen, Finanzierungen oder Joint Ventures).
Ursprungsregeln und wirtschaftliche Sicherheitsmaßnahmen: Das Rahmenwerk sieht strenge Ursprungsregeln vor, um sicherzustellen, dass nur US- und EU-Produzenten von den bilateralen Vereinbarungen profitieren. Das Rahmenwerk fordert außerdem zur Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union bei Investitionsprüfungen, Ausfuhrkontrollen und Anti-Umgehungsmaßnahmen auf, um die Sicherheit der Lieferketten und die Durchsetzung von Handelsvorschriften zu stärken.
Weitere Leitlinien ausstehend
Das Weiße Haus hat noch keine Executive Orders, förmlichen Bekanntmachungen oder regulatorischen Leitlinien zur Umsetzung des Handelsrahmenwerks erlassen. Die bislang verfügbaren Informationen beschränken sich auf das vorläufige Fact-Sheet des Weißen Hauses sowie entsprechende offizielle Verlautbarungen. Unternehmen, die im Handel zwischen den USA und der EU tätig sind, sollten kommende Entwicklungen im Hinblick auf verbindliche Leitlinien und Umsetzungsdetails aufmerksam verfolgen.
Es ist zu erwarten, dass künftige Veröffentlichungen Aufschluss über zentrale Fragestellungen geben werden, insbesondere hinsichtlich der Zollimplementierung und der Frage, ob eine Kumulierung mehrerer Zollschichten vorgesehen ist. Überdies könnten Maßnahmen gemäß Section 232, Ursprungsregeln und Verfahren zur Inanspruchnahme jeglicher Vorzugsbehandlung angepasst werden, sobald die Umsetzungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
Dieser Artikel sollte nicht als rechtliche Beratung oder rechtliche Stellungnahme zu spezifischen Fakten oder Umständen ausgelegt werden. Der Inhalt dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken, und es wird empfohlen, dass Sie sich bei spezifischen rechtlichen Fragen, die Ihre Situation betreffen, an Ihren eigenen Anwalt wenden.
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