Am 4. Juli 2025 wurde das „OBBBA“ (One Big Beautiful Bill Act) unterzeichnet und bringt umfassende Steuerreformen mit sich, einschließlich der dauerhaften Verlängerung mehrerer TCJA (Tax Cuts and Jobs Act) Vorschriften sowie neuer Maßnahmen, die mit dem Wahlprogramm 2024 von Präsident Trump im Einklang stehen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen.
Wichtige Änderungen im Unternehmenssteuerrecht
100 % Sonderabschreibung dauerhaft verlängert: Unternehmen können qualifizierte Anlagegüter, die nach dem 19. Januar 2025 erworben wurden, nun dauerhaft vollständig abschreiben. Zuvor wäre die Sonderabschreibung schrittweise von 100 % (2022) auf 20 % (2026) und 0 % (2027) gesunken. Für das erste nach dem 19. Januar 2025 endende Wirtschaftsjahr kann übergangsweise eine reduzierte Sonderabschreibung von 40 % oder 60 % gewählt werden (abhängig vom Wirtschaftsgut).
Ausweitung der Sonderabschreibung auf Produktionsimmobilien: Die 100 %ige Sonderabschreibung gilt nun auch für Gebäude, in denen produziert wird, wenn: – Baubeginn nach dem 19. Januar 2025 und vor dem 1. Januar 2029 liegt – Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2031 erfolgt – „Recapture Rule“: Die Immobilie mindestens 10 Jahre für den qualifizierten Zweck genutzt wird, andernfalls erfolgt eine rückwirkende Besteuerung – Büroräume, Verwaltungs- und Vertriebsflächen sind ausgenommen
Section 179-Abschreibung: Die maximale Sofortabschreibung wird von 1,16 Mio. USD auf 2,5 Mio. USD erhöht. Der sog. „Phase-out“ Betrag, demnach der Betrag ab dem die Sofortabschreibung abschmilzt liegt nun bei 4 Mio. USD statt 2,89 Mio. USD.
Zinsschranke (Section 163(j)):
- Rückkehr zur EBITDA-Berechnung für Wirtschaftsjahre ab 2025
- Produktionsbedingte aktivierte Zinsen werden teilweise ausgenommen
- GILTI- (Global Intangible Low-Taxed Income) und Subpart-F-Einkünfte werden vom EBITDA ausgeschlossen
- Vorrangregel: Berechnung der Zinsschranke vor Anwendung jeglicher Aktivierungsregeln, mit Ausnahme von §§263A(f) und 263(g)
F&E-Kosten:
- Sofortabschreibung inländischer F&E-Kosten
- Beschleunigte Abschreibung verbleibender aktivierter F&E-Kosten aus 2022–2024
- Ausländische F&E-Kosten müssen weiterhin aktiviert und über 15 Jahre abgeschrieben werden
- Kleine Unternehmen können die neue Regelung unter bestimmten Bedingungen rückwirkend ab dem 01.01.2022 anwenden.
Limit des Spendenabzug für Kapitalgesellschaften: Nur Spenden, die 1 % des zu versteuernden Einkommens übersteigen, sind abzugsfähig.
Erhöhung der 1099-Meldegrenze: Schwelle für Formulare 1099-NEC und 1099-MISC steigt von 600 USD auf 2.000 USD (ab 2025, inflationsindexiert ab 2026) (1099 dient der Meldung von Einkünften, die nicht über ein reguläres Angestelltenverhältnis laufen)
Erweiterung der „Advanced Manufacturing Investment Credit“ (CHIPS Act):
- Erhöhung von 25 % auf 35 % für Investitionen in Halbleiterherstellung.
- Gilt für Anlagen, die ab 2026 in Betrieb genommen werden
Opportunity Zone Program – Förderprogramm für wirtschaftlich benachteiligte Gebiete – verlängert und erweitert:
- „Runde zwei“ für sog. Qualified Opportunity Funds (QOFs) 2027–2033
- Engere Zulassungskriterien, z. B. „qualified rural opportunity funds“
New Markets Tax Credit: Wird nun dauerhaft in das Steuergesetz übernommen. Das Programm fördert Investitionen in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten und wurde im Jahr 2000 ursprünglich eingeführt.
Credit für Familien- und Krankheitsbedingte Lohnfortzahlung: Der bereits existierende Credit für Unternehmen, die bezahlte Familien- und Krankheitsbedingte Lohnfortzahlung anbieten wird erweitert.
Wichtige Änderungen im internationalen Steuerrecht
Streichung von Section 899: Die geplante „Vergeltungssteuer“ gegen Länder mit Pillar-Two-Steuern wurde gestrichen (G7-Einigung).
Anrechnung ausländischer Steuern (FTCs):
- US-Firmen können mehr ausländische Steuern anrechnen
- Inländische Kosten (z. B. Zinsen, F&E) müssen nicht mehr auf Auslandseinkünfte wie GILTI/Subpart F angerechnet werden
- Dadurch: höherer ausländischer Gewinn → höhere Anrechnung möglich
GILTI (Global Intangible Low-Taxed Income):
- Umbenennung in „Net CFC Tested Income (NCTI)“
- Abzug nach Section 250 dauerhaft auf 40 % reduziert
FDII (Foreign-Derived Intangible Income):
- Umbenennung in „Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI)“
- Section 250-Abzug dauerhaft auf 33,34 % reduziert
BEAT-Steuer (Base Erosion and Anti-Abuse Tax): Bleibt dauerhaft bei 10,5 % (statt Erhöhung auf 12,5 % ab 2026)
Downward Attribution:
- Section 958(b)(4) wird wieder eingeführt, um „Downward Attribution“ zu eliminieren.
- Einführung „Foreign Controlled Foreign Corporations“ als neue Kategorie mit möglichen ähnlichen Effekten für gewisse Steuerzahler wie „Downward Attribution“
Look-Through-Regel für CFCs (controlled foreign corporations):
- Dauerhaft verankert im US-Steuergesetz (ursprünglich Ende 2025 auslaufend)
- Regel betrifft Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Mieten etc. die zwischen ausländischen Tochtergesellschaften eines US-Unternehmens fließen -> keine Wertung als passive Einkünfte iSd. Subpart F-Income
Anpassung der „Pro Rata“-Zurechnung: Besteuerung von Subpart F income (z.B. Einkünfte eines US Gesellschafters an ausländischen Tochtergesellschaften in Form von Dividenden, Zinsen) erfolgt nun anteilig nach Besitzzeitraum im Jahr (nicht mehr nur bei Besitz am Jahresende), womit ein wesentliches Steuerschlupfloch geschlossen wurde.
Wichtige Energiebezogene Steueränderungen
Kürzung der grünen Steuerförderung aus dem IRA (Inflation Reduction Act):
- Aufhebung der Section 30D electric vehicle -Steuergutschrift (bis zu 7.500 USD) sowie weiterer Gutschriften
- Einschränkungen bei Section 45Y & Section 48E für Investments & Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen
- Nur bis Ende 2027 in Betrieb genommene Projekte begünstigt
- Safe Harbor für Wind-/Solarbau innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten
- Verbot der Übertragung von Steuergutschriften an ausländisch kontrollierte Gesellschaften (an SFEs – Specified Foreign Entities)
- Section 25D-Steuergutschriften für solarthermische und Wind-Leasinganlagen entfallen. Geleaste reine Solaranlagen bleiben.
Wichtige Änderungen für Privatpersonen
Einkommensteuersätze bleiben dauerhaft niedrig: Die Sätze von 10 %, 12 %, 22 %, 24 %, 32 %, 35 % und 37 % bleiben auch nach 2025 bestehen.
SALT- (State and Local Taxes) Abzugsobergrenze:
- Abzug der State und Local Tax bei der Federal Tax – Erhöhung auf 40.000 USD (20.000 USD bei getrennten Veranlagungen)
- Gültig bis 2029, dann inflationsangepasst
- Abgestuft ab einem modifizierten AGI (Adjusted Gross Income) über 500.000 USD
PTET-Wahlen (Pass-Through Entity Tax Election): Keine neuen Einschränkungen
QBI (Qualified Business Income)-Abzug (Section 199A):
- Dauerhaft bei 20 %
- Limitierung beginnt bei Specified Service Trade or Business (SSTB) erst ab 75.000 USD (Einzel) bzw. 150.000 USD (gemeinsam)
Begrenzung übermäßiger Betriebsverluste (Excess Business Loss (EBL): Bestimmung wie viel Verlust zwischen verschiedenen Einkünften verrechnet werden darf wurde dauerhaft verlängert
Standard Deduction (=Arbeitnehmer-Pauschbetrag) (2025):
- 31.500 USD bei gemeinsamer Veranlagung
- 23.625 USD für sog. heads of household
- 15.750 USD für Einzelveranlagung
- → inflationsindexiert
Persönliche Freibeträge:
- Dauerhafte Streichung
- Einführung eines temporären „Seniorenabzugs“ von 6.000 USD
- → Phasing-out ab 75.000 USD (einzel) / 150.000 USD (gemeinsam)
Alternative Minimum Tax (AMT): Höhere Freibeträge dauerhaft ab 31.12.2025
Kinder-Steuergutschrift:
- 1.400 USD (rückerstattungsfähig) + 2.000 USD (nicht rückerstattungsfähig)
- -> Inflationsangepasst
Hypothekenversicherung: Prämien dauerhaft als Zinskosten absetzbar
Spendenabzug trotz Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Ab 2026 bis zu 1.000 USD Spenden abzugsfähig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Trinkgeld & Überstunden:
- Neuer Sonderabzug für 2025–2028
- Bis zu 25.000 USD Trinkgelder
- Bis zu 12.500 USD Überstundenvergütung
Trump-Konten:
- Neue steuerbegünstigte Konten für Kinder unter 18 (ähnlich zu einem „Traditional IRA“)
- Staat kann 1.000 USD für Kinder (Geburtsjahrgänge 2025–2028) zusätzlich beisteuern.
1 % Verbrauchssteuer auf Auslandszahlungsanweisungen („Money Orders“): Gilt für Geldsendungen via Money Orders von Privatpersonen ins Ausland
Zinsabzug auf Autokredite:
- Bis zu 10.000 USD Zinsabzug (2025–2028)
- Auch bei Nutzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
- Verringerung bei höheren Einkommen (ab ~150.000 USD AGI)
Erbschaftsteuer
- Freibetrag: Erhöhung des Freibetrags auf 15 Mio. USD pro Person
- Gilt für Todesfälle ab 2026
- Dauerhaft und inflationsindexiert
Rödl & Partner Tax Matters, Volume 2025-9, published July 7, 2025
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