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Blogeintrag

Steuerfallen in den USA umgehen

Wir sprachen mit Steuerberater, CPA Matthias Amberg, Partner bei Rödl & Partner in Chicago, über die Unterschiede zwischen dem deutschen und US-amerikanischen Steuersystem, Steuerfallen und besondere Gestaltungsmöglichkeiten in Steuerfragen für Unternehmen, die in den USA tätig sind oder werden wollen.

Wer in den USA in Sachen Steuern den Durchblick behalten will, muss entweder viel Zeit investieren oder die US Business Partners  kontaktieren und sich von Rödl & Partner beraten lassen. „Der wohl wichtigste Unterschied zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Steuersystem liegt in der kumulativen Besteuerung auf Bundesebene und Staatenebene“, weiß Matthias Amberg von Rödl & Partner. Unternehmen, die in den USA tätig sind, müssen eben nicht nur Bundessteuern zahlen, sondern werden auch auf föderaler Ebene steuerlich veranlagt. Während die Steuergesetze auf Bundesebene für alle Unternehmen gleich sind, unterscheiden sie sich jedoch auf Staatenebene. Bei 50 verschiedenen Staaten kommt man tatsächlich auf 50 verschiedene Steuergesetze. Wohl dem, der bei einer solchen Gesetzesvielfalt jemanden mit Durchblick, jemanden wie Rödl & Partner an seiner Seite hat.

„Es ist wichtig zu erkennen, ab wann für ein Unternehmen ein sogenannter Nexus, ein steuerlicher Anknüpfungspunkt in einem Bundesstaat, besteht, und eine Steuerpflicht auslöst“, erklärt Amberg. In je mehr Staaten ein Unternehmen agiert, desto komplexer wird die Steuererklärung. Die Besteuerung in vielen Staaten ist jedoch nicht automatisch negativ zu sehen. Sie kann sich auch positiv auswirken. Schließlich wird der Gewinn nicht in jedem Staat neu besteuert, sondern der Gewinn des Unternehmens wird zwischen den Staaten aufgeteilt. Hier ergeben sich mitunter Gestaltungsmöglichkeiten, von denen das Unternehmen am Ende profitieren kann.

„Ohne fundierte US-Erfahrung ist es für ein Unternehmen der DACH-Region nahezu unmöglich, sich in die Steuergesetzgebung auf Staatenebene einzuarbeiten“, sagt Amberg. Auf Bundesebene sei dies noch möglich. Doch wer nach Abgabe seiner Steuererklärung ruhig schlafen will, der braucht Unterstützung von lokalen Experten. Genau diese Unterstützung bietet Rödl & Partner im Verbund mit den US Business Partners Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Das Besondere am US Business Partners-Netzwerk: Die beteiligten Unternehmen kommunizieren mit Ihren Mandanten nicht nur auf Deutsch, sondern kennen sich im US-amerikanischen und im DACH-Markt gleichermaßen aus. „Aufgrund dieser Expertise verstehen wir die Fragen und Bedürfnisse unseres Gegenübers sehr viel eher, als es ein reiner US-Steuerberater tut“, erklärt Amberg. „Wir wissen, was DACH-Unternehmen nicht wissen. Und können sie entsprechend fundiert und effizient aufklären und sicher durch den Steuerprozess führen.“

So ist zum Beispiel in den USA auch ein vermeintlich einfaches Thema wie die Umsatzsteuer anders geregelt als in Europa. Und auch hier greifen wiederum von Staat zu Staat andere Maßgaben. „In den USA haben wir keine Umsatzbesteuerung in der Sales-Kette bis zum Endverbraucher. Nur der Endverbraucher soll der Umsatzsteuer unterliegen. Tauscht man nun Güter mit einem anderen Unternehmen, etwa einem Automobilhersteller, muss man sich ein Freistellungszertifikat ausstellen lassen, welches besagt, dass es kein Endverbraucher ist.“ Verkompliziert wird dieses Prozedere zusätzlich dadurch, dass es keinen einheitlichen Steuersatz für die Sales & Use Tax in den USA gibt. „Nicht nur auf Staatenebene, sondern sogar auf County-Ebene.“

Ein unlängst erlassenes Urteil zum wirtschaftlichen Sales & Use Tax Nexus sorgt hier aktuell für eine ungeheure Dynamik. So sind deutsche Unternehmen, die Waren direkt aus Deutschland in die USA verkaufen, unter bestimmten Umständen umsatzsteuerpflichtig im Bundesstaat in den geliefert wird. Dies war bis vor zwei Jahren nicht der Fall. Wer sicher sein will, derartige Fallstricke zu umgehen, ist bei Rödl & Partner und dem US Business Partners-Netzwerk bestens aufgehoben. Kennenlernen kann man die Arbeit der US Business Partners übrigens am besten auf einem Ihrer Informations-Events. Dort präsentieren die Unternehmen des Netzwerks ihre gesamte Expertise, von der Unternehmen, die in den US-Markt eintreten wollen oder dort bereits aktiv sind, in vielen Bereichen profitieren – nicht nur in Steuerfragen..

Matthias Amberg ist Partner bei Rödl & Partner in Chicago. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung und verfügt über eine jahrzehntelange Expertise im US-Markt. Zudem wurde Amberg jüngst zum Chairman of the Board der German American Chamber of Commerce of the Midwest – der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer im Mittleren Westens – gewählt.

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