US Corporate Transparency Act (CTA)

Die neue US-amerikanische Meldepflicht für Informationen über wirtschaftliche Eigentümer (Beneficial Ownership Information, BOI) verpflichtet ausländische Unternehmen, Meldungen für ihre US-Tochtergesellschaften vorzunehmen.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit Betriebsstätten und Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten dem US Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer, d. h. die Personen, die letztendlich die eigentlichen Eigentümer des Unternehmens sind oder dieses kontrollieren, melden.

Welche Unternehmen müssen melden?

Ihr Unternehmen muss unter Umständen Informationen über wirtschaftliche Eigentümer melden, wenn es, entweder selbst eine Tochtergesellschaft ist, oder eine Tochtergesellschaft hat, bei der es sich um:

  1. eine Kapitalgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) oder eine anderweitig in den Vereinigten Staaten durch Einreichung eines Dokuments bei einem Secretary of State oder einem ähnlichen Amt nach dem Recht eines Bundesstaates oder eines Indianerstammes gegründet wurde; oder
  1. ein ausländisches Unternehmen, das einem US-Bundesstaat oder einem indianischen Stamm durch eine solche Einreichung zur Geschäftstätigkeit zugelassen wurde, handelt.

Fazit: Nicht-US-Unternehmen, die entweder (1) zur Geschäftstätigkeit in den USA zugelassen sind und/oder (2) eine in den USA gegründete/geschäftstätige Tochtergesellschaft haben, müssen möglicherweise Informationen über die Eigentumsverhältnisse und die Kontrolle dieser Unternehmen an FinCEN übermitteln.

Wann müssen die Meldungen abgegeben werden?

FinCEN hat am 1. Januar 2024 mit der Annahme von Meldungen begonnen.

  • Wenn Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2024 gegründet oder eingetragen wurde, haben Sie bis zum 1. Januar 2025 Zeit, um die BOI zu melden.
  • Wenn Ihr Unternehmen im Jahre 2024 gegründet oder eingetragen wurde, müssen Sie die BOI innerhalb von 90 Kalendertagen nach Erhalt der tatsächlichen oder öffentlichen Mitteilung, dass die Gründung oder Eintragung Ihres Unternehmens wirksam vorgenommen wurde, melden, je nachdem, was früher eintritt.

Fazit: Nicht-US-Unternehmen müssen Meldungen über ihre US-Registrierungen und/oder Tochtergesellschaften vor Ablauf des Jahres 2024, wenn nicht schon früher, einreichen.

Müssen die Informationen einer Nicht-US-Muttergesellschaft für eine US-Tochtergesellschaft/ein verbundenes Unternehmen gemeldet werden?

Die FinCEN BOI-Meldung für eine in den USA tätige Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen kann die Meldung bestimmter Informationen über Eigentumsverhältnisse und kontrollierenden Personen von Offshore- und Nicht-US-Muttergesellschaften und verbundenen Unternehmen erfordern.

Fazit: Nicht-US-Unternehmen müssen ihre Meldepflichten sorgfältig analysieren und alle Personen identifizieren, die für das Eigentum und die Führung ihrer US-Betriebe und Tochtergesellschaften verantwortlich sind.

Timo Rehbock und sein Team bei Barnes & Thornburg bieten ein umfangreiches Angebot an Rechtsdienstleistungen in genau diesem Themenbereich an.

Vitamin C: Auslandsgeschäft mit USA

In der neuesten Ausgabe unseres Online-Formats “Vitamin C”, präsentiert vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), widmen wir uns der spannenden Thematik der Expansion deutscher mittelständischer Unternehmen in die USA.

Unsere Experten, Timo Rehbock, ein Jurist bei der Kanzlei Barnes & Thornburg LLP, und Matthias Amberg, ein deutsch-amerikanischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Rödl & Partner, beide ansässig in Chicago, teilen ihr umfassendes Wissen und ihre Erfahrungen. Sie beleuchten die vielfältigen Chancen, aber auch die Herausforderungen, die der amerikanische Markt für deutsche Mittelständler bereithält.

Die Diskussion umfasst wichtige Aspekte wie die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung, bevor man den Schritt über den großen Teich wagt. Beide Gäste betonen, dass die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA nicht unterschätzt werden dürfen und eine Anpassung an die lokale Geschäftskultur essentiell ist. Ein weiteres zentrales Thema ist die Bedeutung des Aufbaus eines soliden Netzwerks in den USA, um von den Erfahrungen anderer Unternehmen zu lernen und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.

Timo Rehbock und Matthias Amberg geben zudem Einblicke in die spezifischen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen, mit denen deutsche Unternehmen in den USA konfrontiert sind. Sie unterstreichen die Wichtigkeit, sich mit den unterschiedlichen Steuergesetzen der 50 Bundesstaaten auseinanderzusetzen und auf die Unterstützung von Experten zurückzugreifen, die sowohl mit dem deutschen als auch mit dem amerikanischen Rechts- und Steuersystem vertraut sind. Die Diskussion vermittelt eine klare Botschaft: Der Schritt in den US-Markt bietet deutsche Mittelständlern enorme Wachstumsmöglichkeiten, erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung, ein Verständnis für die lokale Kultur und die Bereitschaft, sich auf neue Geschäftspraktiken einzulassen. Durch die Einblicke unserer Experten wird deutlich, dass eine erfolgreiche Expansion in die USA durchaus machbar ist, sofern die richtigen Strategien verfolgt und die erforderlichen Ressourcen intelligent eingesetzt werden.

Ob Expat oder Unternehmen, bereiten Sie sich interkulturell gut auf die USA vor

Labor Day

Jedes Jahr wagen zahlreiche Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz den Weg in die USA, um dort zu leben und zu arbeiten. Beispielsweise entscheiden sich fast 10.000 Deutsche jährlich für ein Leben in den USA. Damit gehören die Vereinigten Staaten zu den TOP 3 Auswanderungszielen der Deutschen. Nur die Länder Schweiz und Österreich sind noch beliebter.

Auch für deutschsprachige Unternehmen sind die USA ein höchst attraktiver Markt. So haben etwa 3.000 deutsche Unternehmen bereits heute eine Präsenz in den USA und beschäftigen an ihren Standorten rund 900.000 Menschen.

Sehr viele dieser Unternehmen und auch Mitarbeiter, die in die USA entsendet werden, haben großen Erfolg im Land der unbegrenzten Möglichkeiten.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sehr viele der Auslandseinsätze von Expats oder auch von Unternehmen in den USA nicht den gewünschten Erfolg bringen. Die Rückkehr in die Heimat oder der Marktausstieg ist dann oft das letzte Mittel.

 

Warum ist das so?

„Unternehmen und Menschen unterschätzen leider zu oft die interkulturellen Herausforderungen, die es in der transatlantischen Zusammenarbeit gibt. Eine interkulturelle Vorbereitung, beispielsweise von Expats oder Geschäftsreisenden, wie Sie für China oder Indien völlig logisch erscheint, wird bei den USA regelmäßig als `nicht so wichtig` abgetan, was zu bösen Überraschungen und kostspieligen Erfahrungen führen kann!“ sagt Matthias Koehler.

Er war selbst Expat in den USA und hat für deutsche und amerikanische Firmen in den USA und in Deutschland gearbeitet. Mit KOEHLER Transatlantic Business Resultats begleitet er nun Unternehmen und Menschen auf dem Weg zum Erfolg auf dem US-Markt. Zum Thema interkulturelle Kompetenz hat er eine klare Meinung und wertvolle Tipps, um das USA Abenteuer erfolgreich zu gestalten und möglichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen.

 

Was macht den US-Markt so speziell?

 

Wir alle sprechen Englisch und haben direkt oder indirekt zahlreiche Erfahrungen mit den USA gemacht, ob auf Reisen, durch Hollywoodfilme oder den zahlreichen amerikanischen Produkten auf dem europäischen Markt. Möglicherweise haben wir auch beruflich schon Kontakt mit amerikanischen Kunden, Kollegen oder Geschäftspartnern gehabt. Auch Sportveranstaltungen wie der Super Bowl oder Medienveranstaltungen wie die Oscar oder Grammy Verleihung lösen einen gewissen Reiz auf uns aus.

Dies führt zwangsläufig dazu, dass uns die USA sehr nahe und vertraut erscheinen.

Leider liegt genau darin eine Gefahr, denn neben vielen Gemeinsamkeiten, gibt es zahlreiche und auch für die Geschäftswelt relevante Unterschiede zwischen Deutschen und Amerikanern. Kennt man diese nicht oder respektiert diese unzureichend, kann dies sehr schnell zu negativen Folgen in der Zusammenarbeit und somit dem beruflichen und persönlichen Erfolg in und mit den USA führen.

 

 

 

Warum ist interkulturelle Kompetenz so wichtig?

 

Wenn wir mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturkreisen arbeiten und kommunizieren, müssen wir uns stets darüber bewusst sein, dass wir in unterschiedlichen Welten aufgewachsen sind. Wir wurden von Kindesbeinen an von unserer Umwelt bewusst oder auch unbewusst geprägt. Diese Art der Sozialisierung erfolgte durch unsere Eltern, Freunde, in der Schule und später im Berufsleben. Ganz selbstverständlich erlernen wir bestimmte Verhaltensmuster, bilden unsere verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeiten aus und passen uns unwillkürlich unserem Umfeld an. Mit Menschen, die im selben Umfeld sozialisiert wurden, interagieren wir unbewusst und völlig selbstverständlich.

Wenn wir nun aber auf Menschen treffen, die in einer anderen Umgebung sozialisiert wurden, stellen wir fest, dass bestimmte Mechanismen nicht mehr wie gewohnt funktionieren. Beispielsweise genügt es nicht, dieselbe Sprache zu sprechen, um auch gut kommunizieren zu können. Feinheiten in der Wortwahl oder das sogenannte „Lesen zwischen den Zeilen“ ist uns nicht wie gewohnt möglich.

Interkulturelle Kompetenz ist also deshalb so wichtig, da sie darauf aufbaut, die andere Kultur zu verstehen, zu erkennen wo es Unterschiede gibt und mit diesem Wissen gezielt umzugehen.
Je geringer die offensichtlichen Unterschiede wie Sprache, Hautfarbe oder Lebensbedingungen sind, desto schneller ist man geneigt zu vermuten, dass auch die kulturellen Unterschiede kleiner sind. Speziell für die USA ist dies leider ein gefährlicher Rückschluss. Denn speziell in der Kommunikation, der Herangehensweise an Aufgaben oder im Umgang mit Kritik agieren Deutsche und Amerikaner sehr unterschiedlich.
Das positive dabei ist: Kennt man diese Unterschiede und ist man sich der Konsequenzen bewusst, so können Gefahren erkannt, Chancen ergriffen und effizienter zusammengearbeitet werden. In Folge erhöhen sich die persönlichen und beruflichen Erfolgschancen deutlich.

 

Wer sollte sich interkulturell coachen lassen?

 

Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn alle Mitarbeiter und Führungskräfte, die regelmäßig mit oder in den USA arbeiten sich mit dem Thema „Kultur in den USA“ auseinandersetzen.

Für folgende Personengruppen lohnt es sich besonders über ein gezieltes Training oder Coaching nachzudenken:

 

  • Expatriates kurz Expats, also Personen, die in die USA entsendet werden, um dort für ein Unternehmen für einen gewissen Zeitraum zu arbeiten. Hier ist ein interkulturelles Training und eine Begleitung in der Startphase höchst ratsam.
  • Partner der Expats. Diese werden sehr gerne bei der Vorbereitung auf eine Rolle des Expats in den USA „vergessen“. In der Regel haben Partner und Familie jedoch die schwierigere Aufgabe und nicht selten scheitern Entsendungen daran, dass die Familie im neuen Umfeld nicht zurechtkommt.
  • Unternehmer und Führungskräfte die am europäischen Hauptsitz für den amerikanischen Markt verantwortlich sind. Um gute und erfolgreiche Entscheidungen treffen zu können, muss man sich mit den Besonderheiten des US-Markts auseinandersetzen. Viele der Marktmechanismen und Besonderheiten sind dabei auf kulturelle Unterschiede zurückzuführen.
  • Teams am Hauptsitz die mit den USA zusammenarbeiten. Um Kunden, Kollegen oder Geschäftspartner auf dem anderen Kontinent verstehen zu können, ist es wichtig deren Handlungs- und Verhaltensweisen zu verstehen. Sehr oft kommt es beispielsweise zu Konflikten zwischen deutschsprachigen Ingenieuren und amerikanischen Vertriebsmitarbeitern. Die Gründe sind nur selten inhaltlicher Natur, sondern auf unzureichendes Verständnis der anderen Kultur zurückzuführen.

 

Welche Lösungen gibt es, um sich gut vorzubereiten?

 

Um sich die nötige interkulturelle Kompetenz aufzubauen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten.

  • offene interkulturelle Seminare
  • in-house Workshops bei Firmen
  • ein persönliches Coaching / Sparring
  • oder das Selbststudium mittels themenbezogener Literatur.

Matthias Koehler bietet mit KOEHLER Transatlantic Business Results ein umfangreiches Angebot in genau diesem Themenbereich.

Als Autor von „Winning in America – Geschäftserfolg in und mit den USA“ teilt er zudem sein Wissen offen mit Unternehmen und Menschen, die den Schritt in die USA wagen und Tipps für die Entsendung oder den erfolgreichen Markteintritt oder Marktausbau suchen.

Sichere Finanzierungen dank der US Business Partners

Wer in den US-Markt einsteigt, kommt aufgrund seiner fehlenden Kredithistorie gar nicht oder nur schwer an Geld. Und selbst Unternehmen, die bereits lange auf dem Markt sind, können in Finanzierungsfragen plötzlich blank dastehen. Wir sprachen mit Svenja Buß von der Deutschen Leasing, die bei den US Business Partners den Bereich Asset Finanzierung und Leasing verantwortet.

Wie schwierig der Einstieg ins US-amerikanische Finanzwesen ist, bekam Svenja Buß bei ihrem Umzug nach Übersee selbst zu spüren. „Zu den Besonderheiten der US-Finanzmärkte gehört die sogenannte Credit-History“, weiß die Finanzexpertin. In der dieser spiegelt sich das Zahlungsverhalten und damit die Vertrauenswürdigkeit des Kunden wider. Ist keine Credit-History vorhanden, gibt es von der US-Bank auch kein Geld. Schon gar nicht, wenn größere Assets finanziert werden müssen. Doch auch im privaten Bereich wurde Svenja Buß, die bei der Deutschen Leasing tätig ist und als Partner bei den US Business Partners den Bereich Finanzierung verantwortet, schnell vor Herausforderungen gestellt. „Auch Stromanbieter und Vermieter blicken in den USA auf die Credit-History“, erklärt Buß. Diese Kredithistorie müssen sich Privatpersonen und Unternehmen erst aufbauen. Etwa drei bis vier Jahre dauert es, bis der sogenannte Credit-Score – eine dreistellige Nummer – ausreichend hoch ist, um von US-Banken als solvent angesehen und in die Finanzierung genommen zu werden. Diese Zeit haben Unternehmen nicht immer, zumal anfangs bei US-Banken horrende Zinsen und hohe Anzahlungen fällig werden. Doch genau hier kommen die US Business Partners ins Spiel. Die Organisation berät und begleitet Unternehmen der DACH-Region beim Eintritt in den US-Markt in Steuer-, Rechts-, Versicherungs-, und Vertriebsfragen, als auch in den Bereichen Logistik, Personal und durch Svenja Buß auch in Finanzierungsfragen. Und diese Beratung ist notwendig, denn selbst erfahrenen Unternehmen unterlaufen immer wieder Fehler und Unachtsamkeiten, die sich aus unterschiedlichen Prinzipien, Gesetzen und Prozessen in Europa ergeben.

Erst neulich hat Svenja Buß erlebt, dass die US-Tochter eines deutschen Unternehmens von einer US-Bank keine Finanzierung bekam. „Und dass, obwohl sie bereits seit 20 Jahren im US-Markt tätig war“, erklärt Buß. Das Problem der US-Tochter: Sie hatte ihren Finanzierungsbedarf bis dato stets über einen sogenannten Inter-Company Loan gedeckt, bei dem das Mutterunternehmen in Deutschland dem Tochterunternehmen in den USA Geld leiht. Allerdings wurde dadurch beim Tochterunternehmen keine Kredithistorie aufgebaut. „Als die deutsche Muttergesellschaft während der Corona-Pandemie aussetzen musste, stand die US-Tochter plötzlich ohne Finanzierung da.“ Die Lösung: Svenja Buß, die über die Deutsche Leasing als verlängerter Arm der Sparkassen ins Ausland eine Asset-Finanzierung ermöglicht, bei der zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. „Als Deutsche Leasing können wir das Mutterunternehmen über eine Garantie mit in die Finanzierung nehmen, während die US-Tochter gleichzeitig eine Kredithistorie aufbaut.“

Der Finanzierungsrahmen reicht dabei von 100.000 bis 50 Millionen Euro. Finanziert werden alle möglichen Assets. „Wir haben bereits Flugzeuge, Spritzgussmaschinen und sogar Weihnachtsbäume finanziert“, so Buß. Zu den möglichen Finanzdienstleistungen gehören neben dem klassischen Kredit auch Absatzfinanzierungen sowie Operate Lease und Finance Lease für Unternehmen, sowohl für neue als auch gebrauchte Objekte. So sind zum Beispiel auch Vorfinanzierungen möglich, etwa, wenn eine Maschine erst in einem Jahr geliefert wird, aber bereits eine Anzahlung geleistet werden muss. „In den USA ist das Prinzip des Bestelleintritts nicht bekannt. Wir können die Finanzierung jedoch bis zur Abnahme der Maschine übernehmen, wie unsere Kunden das in Europa gewohnt sind“ erklärt Svenja Buß. „Der Kunde zahlt erst Geld, wenn das Asset vom Lieferanten an ihn geliefert wurde.“ Selbst bereits gezahlte Anzahlungen können in die Finanzierung genommen und erstattet werden.

Auch das Thema Finanzierung macht deutlich: Zu den Vorteilen der Zusammenarbeit mit den US Business Partners gehört nicht nur das umfassende Knowhow in allen relevanten Fachbereichen beim Markteintritt in den USA, sondern auch die Tatsache, dass die komplexen Business-Themen auf Deutsch mit dem Kunden kommuniziert und besprochen werden. Auch die Tatsache, dass die US Business Partners kulturell sowohl in der DACH-Region als auch in den USA zu Hause sind, hilft enorm dabei, interkulturell bedingte Fehltritte und geschäftliche Fehlschläge zu vermeiden.

„Erfolg in Europa lässt sich nicht 1:1 in die USA übertragen”

Erfolg in Europa lässt sich nicht 1:1 in die USA übertragen

Der Rechtsanwalt Timo Rehbock ist Mit-Initiator bei den US Business Partners und zugleich Partner der Full-Service-Kanzlei Barnes & Thornburg LLP in Chicago. Er berät seit Jahren Unternehmen aus Europa und insbesondere der DACH-Region, die in den USA geschäftlich aktiv sind oder werden wollen. Ob im Arbeitsrecht, bei Haftungsfragen oder im Bereich Compliance, überall lauern Fallstricke. Rehbock weiß: Wer im Hau-Ruck-Verfahren auf den US-Markt stürmt, bleibt dort meist nicht sehr lange.

Antidumping, Arbeitsrecht, Compliance, Exportkontrollen, Unternehmensgründung, Forderungsbesicherungen, Franchising, Licensing … Die Liste der rechtlichen Hausaufgaben, die ein Unternehmen aus Europa machen muss, um auf dem US-Markt zu bestehen, ist lang. Niemand weiß das besser als Timo Rehbock. Der Rechtsanwalt ist Partner der US Business Partners, einem Expertennetzwerk, das Unternehmen der DACH-Region mit US-Ambitionen in den Bereichen Steuern, Finanzierung, Vertrieb, Versicherung, Logistik und eben auch in Rechtsfragen berät. Dabei begleiten die US Business Partners nicht nur den Markteintritt, sondern stehen auch danach beratend zur Seite. Wie dringend notwendig das ist, zeigt sich insbesondere bei den Legal Services.

Oft genug hat Rehbock gesehen, wie Unternehmen mit einem Cowboy-Ansatz in den US-Markt gegangen sind, weil sie sich schnelle Gewinne versprachen und dabei vergaßen, die gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Strukturen ihres Unternehmens ordentlich aufzusetzen. „Kommt es dann zum Schadenfall ist es immer das gleiche Problem: Wessen Haftungsbeschränkungen gelten? Welche Klauseln gelten? Was war vereinbart?“, erklärt Rehbock. So kann es vorkommen, dass US-Sales-Mitarbeiter, die gar nicht oder nur schlecht geschult sind, und um jeden Preis ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen wollen, den Kunden mitunter das Blaue vom Himmel versprechen. „Geht das schief, hat das Unternehmen ein ernstes Problem“, so Rehbock.

Überhaupt seien die meisten DACH-Unternehmen auf die Rechtskultur in den USA unzureichend vorbereitet. „In der EU können Unternehmen auf ein viel breiter aufgestelltes und grundlegender ausgearbeitetes Zivilrecht zurückgreifen, etwa in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch oder durch das Handelsgesetzbuch. Dadurch ist der Bedarf an Verhandlungen und Ausarbeitungen deutlich geringer“, sagt Rehbock. Hinzu komme ein wichtiger kultureller Unterschied: „Europäer sind wesentlich weniger aggressiv in der Verhandlung. Da geht man lieber automatisch den diplomatischen Mittelweg.“ In den USA sei es dagegen üblich, sehr einseitig mit seinen Maximalforderungen in Verhandlungen einzusteigen. Damit müsse man als gegnerische Partei umgehen können. Rehbock selbst hat in Deutschland und Frankreich studiert und im Anschluss in den USA. Seine Frau kommt aus Costa Rica. Diese vielfältigen interkulturellen Einflüsse haben dazu geführt, dass es dem Rechtsanwalt leichter fällt, sich in verschiedene Kulturen hineinzudenken und zwischen diesen zu vermitteln. 

So könne es sich in den USA mitunter rechnen, sich lieber zu vergleichen, statt sein Recht durchzusetzen. „Oft werden die Kosten unterschätzt, die in den USA bei Rechtsstreitigkeiten anfallen können. Das amerikanische Prozessrecht ist ein anderes als das in Europa. Das führt dazu, dass Europäer mitunter eine Rechtsstreitigkeit mit der Überzeugung beginnen: „Ich habe recht. Darauf poche ich.“ Hierbei wird oftmals nicht bedacht, dass dieser Ansatz sie womöglich sehr viel Geld kosten wird. Es gibt in den USA häufig Fälle, bei denen ein Vergleich aufgrund der hohen Prozesskosten die wirtschaftlichere Lösung ist. Kein Wunder, dass die große Mehrheit aller Rechtsstreitigkeiten in den USA verglichen wird“, wie Rehbock verrät.

Dasselbe Prinzip komme mitunter auch im Arbeitsrecht zu tragen. Zwar gibt es in den USA auch Arbeitsverträge mit Kündigungsfristen, die Mehrzahl der Arbeitnehmer bekommt jedoch einen sogenannten Offer-Letter, der ein Hire-and-Fire-Vertrag ist. Doch das heißt noch lange nicht, dass man Angestellte ohne Probleme entlassen kann. Ist ein Arbeitnehmer über 40, genießt er auf verschiedenen Rechtsebenen einen besonderen Schutz. Kommt es zur Kündigung, wird von der Gegenseite oft mit Alters- und Geschlechterdiskriminierung oder konfessioneller Diskriminierung argumentiert. „In solchen Fällen ist es besser, sich als Arbeitgeber trotz womöglich berechtigter Kündigung durch eine Abfindung einvernehmlich zu trennen“, mahnt Rehbock. Denn auch hier gilt: Die Prozesskosten würden die Kosten einer Abfindung sehr wahrscheinlich überschreiten. Besser, man entscheidet sich gleich für die wirtschaftlichere Lösung.

Befragt nach den wichtigsten Ratschlägen für DACH-Unternehmen, die auf dem US-Markt erfolgreich sein wollen, führt Rehbock aus: „Das Unternehmen sollte ein gutes Marktverständnis haben. Wo ist das wirtschaftliche Potenzial im Markt? Es muss die Frage beantworten, wie und mit welcher Gesellschaftsform es in den Markt kommt. Außerdem sollte sich das Unternehmen auch nach dem Eintritt in den Markt, weiter beraten lassen. Es gibt viele Fallstricke, die man aus Europa nicht kennt und nicht sehen kann. Die Feinheiten im Geschäftsgebaren in den USA sind einfach anders als in Europa. Der größte Fehler, den erfolgreiche Unternehmer aus Europa machen, ist zu glauben, dass sie in den USA genauso weitermachen können. Die Erfolgsmodelle lassen sich jedoch nicht 1:1 übersetzen.“ Grundsätzlich sei ein Markteintritt in den USA zwischen sechs und zwölf Monaten möglich, wenn das Unternehmen, wie durch die US Business Partners, professionell beraten wird.

„Das gesamte Corporate-Setup muss stimmen. Die vertraglichen Strukturen zwischen Tochter- und Muttergesellschaft müssen ordentlich aufgesetzt sein. Die Einstellung von Arbeitnehmern muss mit rechtlich sauberen Verträgen erfolgen. Auch an den Schutz des geistigen Eigentums muss gedacht werden“, führt Rehbock nur ein paar der Punkte auf, die zu erledigen sind. Und diese betreffen nur den rechtlichen Rahmen. Vertrieb, Versicherung, Finanzierung und Steuer müssen ebenfalls bedacht und aufgesetzt werden. Auch hier unterstützen die US Business Partners, damit das Unternehmen sicher im US-Markt Fuß fassen und sich entwickeln kann.  

Wie wichtig es ist, sich auch nach dem Markteintritt durch Experten im US-Markt beraten zu lassen, zeigt zum Beispiel das Thema Compliance. Aufgrund der Russland-Sanktionen ist das für alle Unternehmen in den USA ein ernst zunehmendes Thema. Auch die Bestimmungen im ESG-Bereich (Environmental, Social and Governance) erfordern ein hohes Augenmerk. „Beides sind Bereiche, in denen hohe Strafen ausgesprochen werden können“, weiß Rehbock und die US-Behörden zeigen diesbezüglich aktuell einen verstärkten Einsatz.

Bei einem anderen Klassiker kann Rehbock dagegen Entwarnung geben. Jeder kennt die Haftungsfälle aus den USA, in denen Unternehmen auf zahlreiche Millionen Dollar verklagt werden. „Wäre dieses Thema wirklich so relevant, gäbe es kein Tesla, kein IBM, kein Microsoft und es gäbe keine US-Marktwirtschaft“, erklärt Rehbock. Das Thema Haftung sei wie andere Themen auch normal zu steuern. Zum einen durch Qualitätskontrollen, zum anderen auch wieder durch Schulungen sowie einen ordentlichen Versicherungsschutz. „Wer hier die nötigen Schritte geht, kann das Risiko minimieren und damit leben.“ Und dabei unterstützen Rechtsexperte Timo Rehbock und der Verbund der US-Business Partners mit ihrer Expertise.

Steuerfallen in den USA umgehen

Sie planen einen Markteintritt in den USA oder wollen als Unternehmen Ihre Performance auf dem US-Markt weiter verbessern? Mit den US Business Partners steht Ihnen ab sofort ein deutschsprachiger Partner zur Seite, der Ihre Bedarfe in den verschiedensten Unternehmensbereichen analysiert und optimiert und die Umsetzung begleitet.

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US-Markt: Wie die globale Weltlage die Konkurrenz verschärft

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine beschäftigt nicht nur die Politik, sondern auch die Wirtschaft. Lieferketten sind geschwächt, durch Sanktionsmaßnahmen sind Absatzmärkte weggebrochen und Handelsbeziehungen in die Ukraine und nach Russland sind gestört. Im robusten US-Markt führt der Konflikt zu einer sich weiter verschärfenden Konkurrenzsituation, von der selbst Unternehmen betroffen sind, die nicht in Russland oder der Ukraine tätig sind.

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Recruiting: Fachkräfte gewinnen, Wachstum sichern

Unternehmen, die in den USA tätig sind, müssen seit Jahren um die besten Mitarbeiter ringen. 2022 wird sich der Fachkräftemangel noch einmal weiter verschärfen. Profitieren Sie von der Expertise der US Business Partners, um Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen oder im Unternehmen zu halten.

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Blogeintrag 4

Seine Erfahrung und Expertise umfasst alle Bereiche des Gesellschaftsrechts: allgemeine Handelsverträge, Private Equity, Venture Capital Investitionen, Fusionen, Übernahmen, Restrukturierungen, Finanzierungen und strategische Partnerschaften. Er verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in komplexen Inbound- und Outbound-Angelegenheiten. Timo Rehbock spricht fließend Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch und berät Mandanten bei Akquisitionsstrukturen für grenzüberschreitende Transaktionen und Investitionen zwischen den USA und Europa.

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