Die richtige Logistiklösung beginnt in den USA bereits bei der Standortwahl

 

Unternehmen aus Europa, die auf dem US-Markt tätig werden wollen, müssen auch das Thema Logistik neu lernen. Im Expertennetzwerk der US Business Partners, das Firmen auf ihrem Weg in die USA begleitet und berät, verantwortet Merlin Dow vom Transport- und Logistikunternehmen Gebrüder Weiss diesen Bereich. Wir sprachen mit dem Deutsch-Amerikaner über logistische Besonderheiten und den außergewöhnlichen Service, den Unternehmen von den US Business Partners erhalten.

Wenn Merlin Dow auf Events der US Business Partners zum Thema Logistik aufklärt, spricht er dabei immer wieder die folgenden Themen an: Standortwahl, Transportkosten, Transportzeiten, Transportschäden und Zoll. „Wobei bereits das Thema Zoll für sich genommen abendfüllend ist“, erklärt Dow. Im Griff haben sollten es Unternehmen aber in jedem Fall, denn „Verstöße sind mit hohen finanziellen Sanktionen verbunden“, weiß Dow.

Wie in den Bereichen Recht, Steuer, Versicherungen und Finanzierung tickt der US-Markt auch im Bereich Logistik anders. „Die Suche nach der richtige Logistiklösung beginnt in den USA bereits bei der Standortwahl“, erklärt Dow. Immer wieder würden Unternehmen aus Europa die räumlichen Dimensionen in den USA und damit auch Transportzeiten und Transportkosten unterschätzen. So habe ein Standort an der Ostküste zwar den Vorteil der Nähe zu Europa, habe das Unternehmen jedoch Kunden an der Westküste oder im Süden der USA drohen die Transportkosten schnell aus dem Ruder zu laufen. „Ich empfehle Unternehmen, die den gesamten US-Markt bespielen wollen, daher meist von Anfang an mehrere Standorte einzuplanen.“

Hinter Merlin Dow steht die Expertise und Erfahrung der ältesten Spedition der Welt: Gebrüder Weiss. Das Unternehmen ist über 500 Jahre alt und befindet sich noch immer in Familienbesitz. Dow ist als Director Sales West für einen Teil des US-Geschäfts verantwortlich sowie für die Beratung von Unternehmen aus der DACH-Region, die im US-Markt tätig sind und tätig werden wollen. Dabei bietet das Unternehmen Gebrüder Weiss seinen Kunden einen einzigartigen Komplettservice an.

„Wir machen Land, Luft und Seetransporte, aber auch Lagerlogistik. Wir unterscheiden uns von anderen Unternehmen aber auch dadurch, dass wir unseren Kunden einen Single Point of Contact bieten.“ Für jede Sendung gibt es einen Ansprechpartner, der die Ware kennt und genau weiß, wo die Ware ist. Es gibt zudem keinen Voicemail-Service, sondern immer eine Live-Person, die als Kontakt zur Verfügung steht. Großen Wert legt Gebrüder Weiss auch auf die Qualifikation der Mitarbeiter. In den USA rutschen zahlreiche Mitarbeiter und mitunter selbst Fachkräfte ohne fundierte Ausbildung in die Logistikbranche. Um die höheren Qualifikationsstandards sicherzustellen, arbeiten bei Gebrüder Weiss viele Mitarbeiter, die in Europa ausgebildet wurden, und dann für das Unternehmen in die USA gewechselt sind.

Auch im Transportsektor wird das Thema Nachhaltigkeit immer wichtiger. Bis 2030 will das Unternehmen Gebrüder Weiss CO2-neutral sein. In Europa verfügt man bereits über eigene Solaranlagen auf den Logistikterminals und einen Windpark. In den USA erfolgt der Ausbau einer eigenen nachhaltigen Energieinfrastruktur gerade. Zur Flotte des Logistikers gehören unter anderem Wasserstoff- und Gas-Lkw sowie Elektro-Trucks und -Tranporter. Wichtig ist Dow die Messbarkeit der Nachhaltigkeitsmaßnahmen. „Wir haben Kunden, die von uns genau wissen wollen, wie hoch der CO2-Austoß pro Sendung ist. Diese Zahl können wir ihnen liefern.“

Klassische Transporte, das Brot-und-Butter-Business, wie Dow es mit einem Schmunzeln nennt, machen noch immer den Großteil des Geschäfts in Europa und in den USA aus. „Wir haben jedoch auch ein eigenes Department für Schwertransporte.“ Etwa wenn Helikopter, Maschinenanlagen oder großformatige Module für Wasserkraftwerke transportiert werden müssen. Vor allem auf dem Landweg müssen die Routen hier exakt geplant werden. „Brauchen wir eine Polizeieskorte oder Straßenabsperrungen? Müssen wir bestimmte Straßen umfahren, etwa, wenn eine Brücke nicht tragfähig genug ist oder Stromleitungen im Weg sind? Haben wir alle Permits, die in den USA für und in jeden Bundestaat beantragt werden müssen.“

Ein weiteres Thema, das laut US Businesspartner Dow von europäischen Unternehmen immer wieder unterschätzt wird, ist das Thema Transportschäden. „Wenn ich eine Palette von Hamburg nach München transportiere, läuft sie mit großer Wahrscheinlichkeit einfach durch. Beim Transport einer Palette Chicago nach Salt Lake City wird diese bis zu sechsmal umgeladen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Transportschäden.“

Die besonderen Gegebenheiten des US-Markts zeigen sich auch im Streikverhalten, von dem auch der Transportsektor betroffen sein kann. „Wir bilden mittlerweile in unseren Logistikketten auch solche geopolitischen Einwirkungen wie Streiks mit ab, um zu schauen, ob wir Transporte noch rechtzeitig umlenken können, wenn ein Streik auftritt.“ Wie hängt ganz von der Streikdauer, die in den USA üblicherweise länger dauert und der Art des Streiks ab. Wenn etwa die Bahn streike, würden automatisch auch Truck-Kapazitäten knapp. Darauf muss ein Unternehmen rechtzeitig reagieren. Mit den Experten der US Business Partners, die sich im US-Markt nicht nur in der Logistik, sondern auch in Steuer-, Finanzierungs-, Rechts- und Versicherungsfragen bestens auskennen, fällt das einem Unternehmen aus Europa sehr viel leichter.

Sichere Finanzierungen dank der US Business Partners

Wer in den US-Markt einsteigt, kommt aufgrund seiner fehlenden Kredithistorie gar nicht oder nur schwer an Geld. Und selbst Unternehmen, die bereits lange auf dem Markt sind, können in Finanzierungsfragen plötzlich blank dastehen. Wir sprachen mit Svenja Buß von der Deutschen Leasing, die bei den US Business Partners den Bereich Asset Finanzierung und Leasing verantwortet.

Wie schwierig der Einstieg ins US-amerikanische Finanzwesen ist, bekam Svenja Buß bei ihrem Umzug nach Übersee selbst zu spüren. „Zu den Besonderheiten der US-Finanzmärkte gehört die sogenannte Credit-History“, weiß die Finanzexpertin. In der dieser spiegelt sich das Zahlungsverhalten und damit die Vertrauenswürdigkeit des Kunden wider. Ist keine Credit-History vorhanden, gibt es von der US-Bank auch kein Geld. Schon gar nicht, wenn größere Assets finanziert werden müssen. Doch auch im privaten Bereich wurde Svenja Buß, die bei der Deutschen Leasing tätig ist und als Partner bei den US Business Partners den Bereich Finanzierung verantwortet, schnell vor Herausforderungen gestellt. „Auch Stromanbieter und Vermieter blicken in den USA auf die Credit-History“, erklärt Buß. Diese Kredithistorie müssen sich Privatpersonen und Unternehmen erst aufbauen. Etwa drei bis vier Jahre dauert es, bis der sogenannte Credit-Score – eine dreistellige Nummer – ausreichend hoch ist, um von US-Banken als solvent angesehen und in die Finanzierung genommen zu werden. Diese Zeit haben Unternehmen nicht immer, zumal anfangs bei US-Banken horrende Zinsen und hohe Anzahlungen fällig werden. Doch genau hier kommen die US Business Partners ins Spiel. Die Organisation berät und begleitet Unternehmen der DACH-Region beim Eintritt in den US-Markt in Steuer-, Rechts-, Versicherungs-, und Vertriebsfragen, als auch in den Bereichen Logistik, Personal und durch Svenja Buß auch in Finanzierungsfragen. Und diese Beratung ist notwendig, denn selbst erfahrenen Unternehmen unterlaufen immer wieder Fehler und Unachtsamkeiten, die sich aus unterschiedlichen Prinzipien, Gesetzen und Prozessen in Europa ergeben.

Erst neulich hat Svenja Buß erlebt, dass die US-Tochter eines deutschen Unternehmens von einer US-Bank keine Finanzierung bekam. „Und dass, obwohl sie bereits seit 20 Jahren im US-Markt tätig war“, erklärt Buß. Das Problem der US-Tochter: Sie hatte ihren Finanzierungsbedarf bis dato stets über einen sogenannten Inter-Company Loan gedeckt, bei dem das Mutterunternehmen in Deutschland dem Tochterunternehmen in den USA Geld leiht. Allerdings wurde dadurch beim Tochterunternehmen keine Kredithistorie aufgebaut. „Als die deutsche Muttergesellschaft während der Corona-Pandemie aussetzen musste, stand die US-Tochter plötzlich ohne Finanzierung da.“ Die Lösung: Svenja Buß, die über die Deutsche Leasing als verlängerter Arm der Sparkassen ins Ausland eine Asset-Finanzierung ermöglicht, bei der zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. „Als Deutsche Leasing können wir das Mutterunternehmen über eine Garantie mit in die Finanzierung nehmen, während die US-Tochter gleichzeitig eine Kredithistorie aufbaut.“

Der Finanzierungsrahmen reicht dabei von 100.000 bis 50 Millionen Euro. Finanziert werden alle möglichen Assets. „Wir haben bereits Flugzeuge, Spritzgussmaschinen und sogar Weihnachtsbäume finanziert“, so Buß. Zu den möglichen Finanzdienstleistungen gehören neben dem klassischen Kredit auch Absatzfinanzierungen sowie Operate Lease und Finance Lease für Unternehmen, sowohl für neue als auch gebrauchte Objekte. So sind zum Beispiel auch Vorfinanzierungen möglich, etwa, wenn eine Maschine erst in einem Jahr geliefert wird, aber bereits eine Anzahlung geleistet werden muss. „In den USA ist das Prinzip des Bestelleintritts nicht bekannt. Wir können die Finanzierung jedoch bis zur Abnahme der Maschine übernehmen, wie unsere Kunden das in Europa gewohnt sind“ erklärt Svenja Buß. „Der Kunde zahlt erst Geld, wenn das Asset vom Lieferanten an ihn geliefert wurde.“ Selbst bereits gezahlte Anzahlungen können in die Finanzierung genommen und erstattet werden.

Auch das Thema Finanzierung macht deutlich: Zu den Vorteilen der Zusammenarbeit mit den US Business Partners gehört nicht nur das umfassende Knowhow in allen relevanten Fachbereichen beim Markteintritt in den USA, sondern auch die Tatsache, dass die komplexen Business-Themen auf Deutsch mit dem Kunden kommuniziert und besprochen werden. Auch die Tatsache, dass die US Business Partners kulturell sowohl in der DACH-Region als auch in den USA zu Hause sind, hilft enorm dabei, interkulturell bedingte Fehltritte und geschäftliche Fehlschläge zu vermeiden.

„Erfolg in Europa lässt sich nicht 1:1 in die USA übertragen”

Erfolg in Europa lässt sich nicht 1:1 in die USA übertragen

Der Rechtsanwalt Timo Rehbock ist Mit-Initiator bei den US Business Partners und zugleich Partner der Full-Service-Kanzlei Barnes & Thornburg LLP in Chicago. Er berät seit Jahren Unternehmen aus Europa und insbesondere der DACH-Region, die in den USA geschäftlich aktiv sind oder werden wollen. Ob im Arbeitsrecht, bei Haftungsfragen oder im Bereich Compliance, überall lauern Fallstricke. Rehbock weiß: Wer im Hau-Ruck-Verfahren auf den US-Markt stürmt, bleibt dort meist nicht sehr lange.

Antidumping, Arbeitsrecht, Compliance, Exportkontrollen, Unternehmensgründung, Forderungsbesicherungen, Franchising, Licensing … Die Liste der rechtlichen Hausaufgaben, die ein Unternehmen aus Europa machen muss, um auf dem US-Markt zu bestehen, ist lang. Niemand weiß das besser als Timo Rehbock. Der Rechtsanwalt ist Partner der US Business Partners, einem Expertennetzwerk, das Unternehmen der DACH-Region mit US-Ambitionen in den Bereichen Steuern, Finanzierung, Vertrieb, Versicherung, Logistik und eben auch in Rechtsfragen berät. Dabei begleiten die US Business Partners nicht nur den Markteintritt, sondern stehen auch danach beratend zur Seite. Wie dringend notwendig das ist, zeigt sich insbesondere bei den Legal Services.

Oft genug hat Rehbock gesehen, wie Unternehmen mit einem Cowboy-Ansatz in den US-Markt gegangen sind, weil sie sich schnelle Gewinne versprachen und dabei vergaßen, die gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Strukturen ihres Unternehmens ordentlich aufzusetzen. „Kommt es dann zum Schadenfall ist es immer das gleiche Problem: Wessen Haftungsbeschränkungen gelten? Welche Klauseln gelten? Was war vereinbart?“, erklärt Rehbock. So kann es vorkommen, dass US-Sales-Mitarbeiter, die gar nicht oder nur schlecht geschult sind, und um jeden Preis ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen wollen, den Kunden mitunter das Blaue vom Himmel versprechen. „Geht das schief, hat das Unternehmen ein ernstes Problem“, so Rehbock.

Überhaupt seien die meisten DACH-Unternehmen auf die Rechtskultur in den USA unzureichend vorbereitet. „In der EU können Unternehmen auf ein viel breiter aufgestelltes und grundlegender ausgearbeitetes Zivilrecht zurückgreifen, etwa in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch oder durch das Handelsgesetzbuch. Dadurch ist der Bedarf an Verhandlungen und Ausarbeitungen deutlich geringer“, sagt Rehbock. Hinzu komme ein wichtiger kultureller Unterschied: „Europäer sind wesentlich weniger aggressiv in der Verhandlung. Da geht man lieber automatisch den diplomatischen Mittelweg.“ In den USA sei es dagegen üblich, sehr einseitig mit seinen Maximalforderungen in Verhandlungen einzusteigen. Damit müsse man als gegnerische Partei umgehen können. Rehbock selbst hat in Deutschland und Frankreich studiert und im Anschluss in den USA. Seine Frau kommt aus Costa Rica. Diese vielfältigen interkulturellen Einflüsse haben dazu geführt, dass es dem Rechtsanwalt leichter fällt, sich in verschiedene Kulturen hineinzudenken und zwischen diesen zu vermitteln. 

So könne es sich in den USA mitunter rechnen, sich lieber zu vergleichen, statt sein Recht durchzusetzen. „Oft werden die Kosten unterschätzt, die in den USA bei Rechtsstreitigkeiten anfallen können. Das amerikanische Prozessrecht ist ein anderes als das in Europa. Das führt dazu, dass Europäer mitunter eine Rechtsstreitigkeit mit der Überzeugung beginnen: „Ich habe recht. Darauf poche ich.“ Hierbei wird oftmals nicht bedacht, dass dieser Ansatz sie womöglich sehr viel Geld kosten wird. Es gibt in den USA häufig Fälle, bei denen ein Vergleich aufgrund der hohen Prozesskosten die wirtschaftlichere Lösung ist. Kein Wunder, dass die große Mehrheit aller Rechtsstreitigkeiten in den USA verglichen wird“, wie Rehbock verrät.

Dasselbe Prinzip komme mitunter auch im Arbeitsrecht zu tragen. Zwar gibt es in den USA auch Arbeitsverträge mit Kündigungsfristen, die Mehrzahl der Arbeitnehmer bekommt jedoch einen sogenannten Offer-Letter, der ein Hire-and-Fire-Vertrag ist. Doch das heißt noch lange nicht, dass man Angestellte ohne Probleme entlassen kann. Ist ein Arbeitnehmer über 40, genießt er auf verschiedenen Rechtsebenen einen besonderen Schutz. Kommt es zur Kündigung, wird von der Gegenseite oft mit Alters- und Geschlechterdiskriminierung oder konfessioneller Diskriminierung argumentiert. „In solchen Fällen ist es besser, sich als Arbeitgeber trotz womöglich berechtigter Kündigung durch eine Abfindung einvernehmlich zu trennen“, mahnt Rehbock. Denn auch hier gilt: Die Prozesskosten würden die Kosten einer Abfindung sehr wahrscheinlich überschreiten. Besser, man entscheidet sich gleich für die wirtschaftlichere Lösung.

Befragt nach den wichtigsten Ratschlägen für DACH-Unternehmen, die auf dem US-Markt erfolgreich sein wollen, führt Rehbock aus: „Das Unternehmen sollte ein gutes Marktverständnis haben. Wo ist das wirtschaftliche Potenzial im Markt? Es muss die Frage beantworten, wie und mit welcher Gesellschaftsform es in den Markt kommt. Außerdem sollte sich das Unternehmen auch nach dem Eintritt in den Markt, weiter beraten lassen. Es gibt viele Fallstricke, die man aus Europa nicht kennt und nicht sehen kann. Die Feinheiten im Geschäftsgebaren in den USA sind einfach anders als in Europa. Der größte Fehler, den erfolgreiche Unternehmer aus Europa machen, ist zu glauben, dass sie in den USA genauso weitermachen können. Die Erfolgsmodelle lassen sich jedoch nicht 1:1 übersetzen.“ Grundsätzlich sei ein Markteintritt in den USA zwischen sechs und zwölf Monaten möglich, wenn das Unternehmen, wie durch die US Business Partners, professionell beraten wird.

„Das gesamte Corporate-Setup muss stimmen. Die vertraglichen Strukturen zwischen Tochter- und Muttergesellschaft müssen ordentlich aufgesetzt sein. Die Einstellung von Arbeitnehmern muss mit rechtlich sauberen Verträgen erfolgen. Auch an den Schutz des geistigen Eigentums muss gedacht werden“, führt Rehbock nur ein paar der Punkte auf, die zu erledigen sind. Und diese betreffen nur den rechtlichen Rahmen. Vertrieb, Versicherung, Finanzierung und Steuer müssen ebenfalls bedacht und aufgesetzt werden. Auch hier unterstützen die US Business Partners, damit das Unternehmen sicher im US-Markt Fuß fassen und sich entwickeln kann.  

Wie wichtig es ist, sich auch nach dem Markteintritt durch Experten im US-Markt beraten zu lassen, zeigt zum Beispiel das Thema Compliance. Aufgrund der Russland-Sanktionen ist das für alle Unternehmen in den USA ein ernst zunehmendes Thema. Auch die Bestimmungen im ESG-Bereich (Environmental, Social and Governance) erfordern ein hohes Augenmerk. „Beides sind Bereiche, in denen hohe Strafen ausgesprochen werden können“, weiß Rehbock und die US-Behörden zeigen diesbezüglich aktuell einen verstärkten Einsatz.

Bei einem anderen Klassiker kann Rehbock dagegen Entwarnung geben. Jeder kennt die Haftungsfälle aus den USA, in denen Unternehmen auf zahlreiche Millionen Dollar verklagt werden. „Wäre dieses Thema wirklich so relevant, gäbe es kein Tesla, kein IBM, kein Microsoft und es gäbe keine US-Marktwirtschaft“, erklärt Rehbock. Das Thema Haftung sei wie andere Themen auch normal zu steuern. Zum einen durch Qualitätskontrollen, zum anderen auch wieder durch Schulungen sowie einen ordentlichen Versicherungsschutz. „Wer hier die nötigen Schritte geht, kann das Risiko minimieren und damit leben.“ Und dabei unterstützen Rechtsexperte Timo Rehbock und der Verbund der US-Business Partners mit ihrer Expertise.

Steuerfallen in den USA umgehen

Sie planen einen Markteintritt in den USA oder wollen als Unternehmen Ihre Performance auf dem US-Markt weiter verbessern? Mit den US Business Partners steht Ihnen ab sofort ein deutschsprachiger Partner zur Seite, der Ihre Bedarfe in den verschiedensten Unternehmensbereichen analysiert und optimiert und die Umsetzung begleitet.

Lies weiter

Durchstarten: Mit den US Business Partners

Sie planen einen Markteintritt in den USA oder wollen als Unternehmen Ihre Performance auf dem US-Markt weiter verbessern? Mit den US Business Partners steht Ihnen ab sofort ein deutschsprachiger Partner zur Seite, der Ihre Bedarfe in den verschiedensten Unternehmensbereichen analysiert und optimiert und die Umsetzung begleitet.

Lies weiter

US-Markt: Wie die globale Weltlage die Konkurrenz verschärft

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine beschäftigt nicht nur die Politik, sondern auch die Wirtschaft. Lieferketten sind geschwächt, durch Sanktionsmaßnahmen sind Absatzmärkte weggebrochen und Handelsbeziehungen in die Ukraine und nach Russland sind gestört. Im robusten US-Markt führt der Konflikt zu einer sich weiter verschärfenden Konkurrenzsituation, von der selbst Unternehmen betroffen sind, die nicht in Russland oder der Ukraine tätig sind.

Lies weiter

Recruiting: Fachkräfte gewinnen, Wachstum sichern

Unternehmen, die in den USA tätig sind, müssen seit Jahren um die besten Mitarbeiter ringen. 2022 wird sich der Fachkräftemangel noch einmal weiter verschärfen. Profitieren Sie von der Expertise der US Business Partners, um Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen oder im Unternehmen zu halten.

Lies weiter

Blogeintrag 4

Seine Erfahrung und Expertise umfasst alle Bereiche des Gesellschaftsrechts: allgemeine Handelsverträge, Private Equity, Venture Capital Investitionen, Fusionen, Übernahmen, Restrukturierungen, Finanzierungen und strategische Partnerschaften. Er verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in komplexen Inbound- und Outbound-Angelegenheiten. Timo Rehbock spricht fließend Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch und berät Mandanten bei Akquisitionsstrukturen für grenzüberschreitende Transaktionen und Investitionen zwischen den USA und Europa.

Lies weiter